Wenn Sie eine nicht bestandene Prüfung erneut ablegen, können Sie sich ein bestandenes Teilergebnis (schriftlicher oder mündlicher Teil) einer vorherigen Prüfung anrechnen lassen. Sie brauchen den entsprechenden Prüfungsteil dann nicht zu wiederholen. Das Ergebnis wird in Ihr neues Prüfungsergebnis übertragen. Vorherige Ergebnisse können immer nur für dieselbe Prüfung angerechnet werden (B1 für B1, B2 für B2, etc.). Eine Anrechnung von C1 für C1 Hochschule oder umgekehrt ist nicht möglich.
Eine Anrechnung ist nur innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegen der ersten Prüfung (Datum der Ausstellung des Ergebnisbogens) möglich und muss bei der Anmeldung Ihrer Prüfung angegeben werden.
Bei den Prüfungen B1-B2 Pflege und B2-C1 Medizin sowie B1-B2 Beruf und B2-C1 Beruf können leider keine Teilergebnisse von vorherigen Prüfungen angerechnet werden.